Drüsiges SpringkrautBildungsurlaub/Bildungszeit

Eine wunderbare Sache: Sie können sich bezahlten Urlaub nehmen, um sich Bildung und Zeit zu gönnen.

Unsere Bildungszeit nutzen Sie beispielsweise für die berufliche Weiterbildung, zur Qualifizierung für das Ehrenamt oder um sich zu erholen und aus dem Alltag mit wohltuender Beschäftigung mit gleichgesinnten Menschen auszubrechen.

Pro Jahr haben Vollzeitbeschäftigte einen Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit, für die sie freigestellt werden können. Es gibt auch die Möglichkeit, den Bildungsurlaub des aktuellen Jahres mit dem des Folgejahres zusammenzufassen. So können bis zu 10 Tage in einem Jahr in Anspruch genommen werden.

Die Freistellung für anerkannte Bildungsmaßnahmen macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Das Arbeitsentgelt wird währenddessen weitergezahlt. Die Kosten des Kurses tragen Beschäftigte selbst.

 


Wir bieten Ihnen Weiterbildung zu Heilpflanzen, Kräutern und essbaren Wildpflanzen.

Dabei kombinieren wir Ihre Auszeit:

Das Besondere: der Bildungsurlaub findet in abwechlungsreicher Landschaft von Naturparks statt:

Natürlich können alle teilnehmen, auch die, die keinen Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen können oder möchten.